Einige Versicherer bieten auch Versicherungsschutz bei einer unerwarteten Anmeldung von konjunkturbedingter Kurzarbeit seitens des Arbeitgebers. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kurzarbeit zwischen Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn angemeldet wurde. Per Definition versteht sich eine konjunkturbedingte Kurzarbeit in der Regel als ein Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten und einer Reduzierung des regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes um mindestens 35%.