Auch der Schaden am Eigentum ist in der Regel immer mitversichert. Hierzu zählen sämtliche Schäden infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, eines Elementarereignisses oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.
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