Bei einigen Tarifen gilt eine Begrenzung der Reisedauer. Dies ist besonders bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Verlängerung von Bedeutung. So kann es vorkommen, dass Einzelreisen nur bis zu einer Dauer von 31 Tagen versichert sind.

Die Reiserücktrittsversicherung gilt generell auch bei Kurzreisen, sofern diese mindestens eine Übernachtung beinhalten. Bei einigen Versicherern werden auch zwei Übernachtungen gefordert. Dazu gilt der Versicherungsschutz bei verschiedenen Anbietern erst ab einer gewissen Entfernung von 50 oder 100 Kilometern zum Wohnort.