In welchen Fällen die Reiseabbruchversicherung Leistungen erbringt, kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Diese können sich je nach Versicherer zum Teil erheblich unterscheiden. Standardmäßig leistet die Reiseabbruchversicherung bei Tod, Unfällen oder schweren Erkrankungen des Versicherungsnehmers bzw. eines Angehörigen.
Zudem greift der Versicherungsschutz auch bei Schäden am Eigentum durch Einbruch, Brand oder bei elementaren Ereignissen wie Sturm oder Überschwemmung. Dabei gilt bei den meisten Versicherern ein bestimmter Mindestbetrag.