• Angehörige des Versicherungsnehmers. Hierzu zählen je nach Versicherer Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder sowie adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder Schwäger, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen.
  • Betreuer von nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
  • Je nach Assekuranz zwischen 2 und 6 mitreisenden Personen, welche gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer gebucht haben sowie deren Angehörige.