Muss die versicherte Reise aus einem anerkannten Grund vorzeitig beendet werden, kommt die Reiseabbruchversicherung für die entstandenen Mehrkosten auf. Hierzu gehören beispielsweise Umbuchungsgebühren sowie zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Muss der Aufenthalt verlängert werden, weil eine versicherte Person nicht transportfähig ist, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung auch die Kosten für einen verlängerten Aufenthalt. Dies gilt auch, falls die Rückreise aufgrund von elementaren Ereignissen wie Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben oder Wirbelstürme nicht wie geplant angetreten werden kann.
Hat der Versicherungsnehmer eine Kreuzfahrt oder Rundreise gebucht, so übernimmt die Versicherung bei einer Reiseunterbrechung die anfallenden Beförderungskosten, um wieder zur Reisegruppe zu gelangen.