Wie bei jeder Versicherung gelten auch bei der Reiseabbruchversicherung gewisse Ausschlüsse. Diese sind ebenfalls in den Vertragsbedingungen der Versicherer aufgelistet.

Generell ausgeschlossen ist die Leistung bei Ereignisse, welche nicht in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind. Zudem leistet der Versicherer nicht, wenn der Umstand des Reiseabbruchs bereits bei Reisebeginn zu erwarten war. Dazu schließen die meisten Anbieter psychische Erkrankungen ebenfalls vom Versicherungsschutz aus.