Einige Versicherer übernehmen bei einer vorzeitigen Rückreise auch die nicht in Anspruch genommenen Urlaubsleistungen. Gute Policen erstatten bei einer Rückreise in der ersten Urlaubshälfte bzw. den ersten 8 Reisetagen den kompletten versicherten Reisepreis.

Erfolgt die Rückreise zu einem späteren Termin wird eine anteilige Erstattung der einzelnen Reisetage durchgeführt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reise aus einem versicherten Grund unterbrochen werden muss.