Kommt es zu einem Schadensfall, muss dies umgehend an den Versicherer gemeldet werden. Die meisten Assekuranzen bieten hierfür einen Assistance-Service an, welcher rund um die Uhr telefonisch erreichbar ist.
Dieser übernimmt oftmals auch die Organisation einer vorzeitigen Rückreise bzw. eines verlängerten Aufenthalts. Dazu muss der Versicherungsnehmer alles tun, um die Rückreisekosten so gering wie möglich zu halten. Bei Einreichen der Schadensmeldung müssen Buchungsbestätigung, Rechnungen sowie sonstige Nachweise vorgelegt werden.