Bei bestehenden Vorerkrankungen sollte vorab ein genauer Blick ins Kleingedruckte geworfen werden. Viele Versicherer haben ihre Bedingungen in den letzten Jahren nachgebessert und übernehmen die Behandlungskosten auch dann, wenn der Versicherungsnehmer bereits unter der betreffenden Erkrankung litt.


Ausgeschlossen sind in jedem Fall:

  • während des Auslandsaufenthalts geplante Behandlungen
  • bereits vor Reiseantritt diagnostizierte Erkrankungen


Schwangere sollten ebenfalls einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen. Bei einigen Assekuranzen wird die Schwangerschaft ähnlich wie eine „Vorerkrankung“ gesehen. Sollte es während des Urlaubs zu einer Frühgeburt oder anderweitigen Komplikationen kommen, werden die Kosten einer Behandlung für Mutter und Kind nicht von der Versicherung übernommen.