JOBS & PRAKTIKA

Jugendliche, die während ihres Auslandsaufenthalts nicht nur Urlaub machen, sondern auch arbeiten oder ein Praktikum absolvieren benötigen eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Finanztest hat in ihrer Ausgabe 09/2009 insgesamt 27 Tarife unter die Lupe genommen, die auch bei Unfällen oder Erkrankungen während des Auslandspraktikums bzw. Gelegenheitsjobs leisten. Dabei haben die Tester im Vergleich zu vorangegangen Bewertungen deutliche Verbesserungen bei den Leistungen festgestellt.



FSJ & FÖJ

Für Jugendliche, die im Ausland ein freiwilliges soziales, ökologisches oder europäisches Jahr absolvieren, besteht eine Krankenversicherung über den jeweiligen Träger. Da es sich hierbei um ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis handelt, wird keine zusätzliche Auslandskrankenversicherung benötigt. Wer vorher privat krankenversichert war, sollte für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Der Vertrag wird dann vorübergehend stillgelegt und läuft bei der Rückkehr nach Deutschland unverändert weiter. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.



EXPATS

Zahlreiche deutsche Unternehmen entsenden ihre Mitarbeiter für einen längeren Aufenthalt ins Ausland. Diese sogenannten Expatriate benötigen in den meisten Fällen eine entsprechende Krankenversicherung. Dauert der beruflich bedingte Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr, besteht seitens der gesetzlichen Krankenkasse kein Versicherungsschutz mehr. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sollten deshalb immer eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Für viele Branchen sieht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor, dass der Arbeitgeber für den Abschluss einer gültigen Krankenversicherung verantwortlich ist.

Liegt die Dauer der Entsendung unter einem Jahr, kommt es auf das jeweilige Zielland an. Bei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bleibt die deutsche Sozialversicherung in der Regel erhalten. Für alle anderen Länder wird in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung benötigt. Der Abschluss kann sich jedoch auch für die Entsendung in ein Land des EWR lohnen. Denn vielfach werden Patienten im Ausland „privat“ behandelt, wodurch höhere Kosten entstehen, die dann nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.