FÜR TOURISTEN:
Ausländer, die sich vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland aufhalten, benötigen in jedem Fall eine Krankenversicherung. Sofern für die Einreise ein Visum erforderlich ist, muss der Abschluss einer Krankenversicherung vor der Erteilung nachgewiesen werden. Je nach Zweck und Dauer des Aufenthaltes werden von den Versicherern unterschiedliche Tarife angeboten.
Eine Krankenversicherung für Ausländer muss mindestens die folgenden Leistungen enthalten:
- ambulante ärztliche Behandlungen
- schmerzstillende Versorgung beim Zahnarzt
- Übernahme von Heil- bzw. Hilfsmitteln
- stationäre Behandlungen und Operationen
- Versicherungsschutz für Schwangere und bei Entbindungen
- medizinische notwendige Reha-Maßnahmen
Die Tarife der Versicherer sind für verschiedene Nutzer entwickelt und auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten.
FÜR AU-PAIRS AUS DEM AUSLAND:
Wer beispielsweise zur Betreuung der Kinder ein Au-pair aus dem Ausland beschäftigt, geht dabei verschiedene Verpflichtungen ein. Hierzu gehört die Übernahme der Kosten für eine medizinische Behandlung. Deshalb ist der Abschluss einer Krankenversicherung für Ausländer Pflicht. Ebenso sollte in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für das Au-pair abgeschlossen werden.
FÜR STUDENTEN AUS DEM AUSLAND:
Jedes Jahr kommen zahlreiche Studenten nach Deutschland, um hier ein Auslandssemester zu absolvieren. Für die Immatrikulation an einer deutschen Universität ist der Abschluss einer Krankenversicherung obligatorisch. Studenten, die aus einem Land kommen, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können ihren Versicherungsschutz von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Benötigt wird hierfür in der Regel lediglich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).
Der Versicherer HanseMerkur bietet beispielsweise eine Krankenversicherung für ausländische Gäste mit umfassendem Versicherungsschutz an. Die Police kann noch bis zu 31 Tage nach Einreise abgeschlossen werden.
Die Leistungen im Überblick:
- Gültig in allen EU-Staaten sowie der Schweiz und Liechtenstein
- Für alle Aufenthalte bis zu 365 Tagen
- Tagesgenaue Buchungen und Reservierungen möglich
- Für Personen bis zu 75 Jahren
- Gilt für private und geschäftliche Aufenthalte
- Unbegrenzte Deckungssumme
Innerhalb der maximalen Geltungsdauer kann die Versicherung jederzeit nachträglich verlängert werden. Im Falle einer vorzeitigen Rückreise wird die anteilige Versicherungsprämie erstattet. Optional bietet HanseMerkur die Krankenversicherung auch im Paket mit Reiseunfall- und Haftpflichtversicherung an.