Geschützt durch die Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers sowie der mitreisenden Angehörigen. Der Familienbegriff kann je nach Versicherer variieren. In der Regel zählen hierzu Ehe- oder Lebenspartner sowie bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.