Um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren, müssen bei einem Schadensfall bestimmte Punkte beachtet werden. Wichtig ist, dass der Schaden unverzüglich – und nicht erst nach der Rückkehr – an die Versicherung gemeldet wird.


Je nach Schadensfall müssen zudem mögliche Ersatzansprüche gegen Dritte, wie Transportunternehmen oder Hotel, form- und fristgerecht geltend gemacht werden.


Ist der Schaden Folge einer strafbaren Handlung, ist dies unverzüglich bei einer örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Anzeige muss der Schadensmeldung beigefügt werden.


Außerdem ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei der Aufklärung des Schadens mitzuwirken. Hierzu gehört unter anderem die Einreichung von Belegen, anhand derer die Schadenssumme ermittelt werden kann.