Die einzelnen Ausschlüsse können den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnommen werden. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Unfälle die sich aufgrund von Alkoholeinfluss ereignen. Dazu leistet die Versicherung nie Reisen in Regionen, die bereits bei Abreise als Krisengebiete für Bürgerkriege bekannt sind. Jedoch bieten mittlerweile einige Assekuranzen eine Absicherung bei Terrorschäden an.