Vor dem Abschluss einer Police sollten Reisende einen genauen Blick auf die jeweiligen Ausschlüsse werfen. Denn diese können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich verursacht wurden. Bei einigen Versicherern sind zudem Schäden an beweglichen Objekten wie Bildern, Mobiliar, Fernsehern, Geschirr und Ähnlichem ebenfalls ausgeschlossen. Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung werden zudem ebenfalls nicht durch die Reisehaftpflichtversicherung reguliert.
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