Die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft schützt nur vor Unfällen und Schäden, die in Rahmen einer beruflich bedingten Tätigkeit passieren. Ist der Mitarbeiter also nach der Arbeit privat unterwegs, ist er währenddessen nicht geschützt. Ein Unfall der in diesem Zeitraum passiert wird von der gesetzlichen Unfallversicherung daher nicht übernommen.