Sie müssen darauf achten, dass der Geltungsbereich sich auf die Gewässer erstreckt, welche Sie während der Kreuzfahrt durchqueren. Ebenfalls ist die Angabe eines möglichst genauen Reisewertes notwendig, da dieser als Versicherungssumme für den Reiserücktritt– und Reiseabbruchschutz angesetzt wird.
Sollte sich der Geltungsbereich nicht über bestimmte Gewässer erstrecken, in welchen Sie Ihren Versicherungsschutz möglicherweise beanspruchen möchten, würde hierfür keine Leistung im Schadenfall bestehen. Genauso ist es, wenn Sie einen zu niedrigen Reisewert angeben. Dann haben Sie im Schadensfall auch nur bis zu diesem Wert einen Versicherungsschutz für die Leistungen aus der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.