Der Krankenversicherungsschutz für Hunde ist im Gegensatz zur Hundehaftpflichtversicherung eine freiwillige Absicherung. In keinem Bundesland gibt es dazu Gesetze, die dies vorschreiben. Man kann auch nicht zwangsläufig sagen, dass ein Hund diese Versicherung „braucht“, ihm ist es nämlich vollkommen egal, wie viel der Tierarzt oder gar Klinik im Krankheitsfall abrechnen.
In diesem Fall sind Sie als Herrchen gefragt. Möchten Sie hohen Tierarzt-Rechnungen vorbeugen und für den Ernstfall abgesichert sein, sollten Sie eine Hundekrankenversicherung abschließen. Denn kein Tierhalter möchte jemals in die Situation kommen, sich die Frage stellen zu müssen, ob man sich die teure Behandlung oder Operation mit entsprechender Voruntersuchung überhaupt leisten kann.