Es lässt sich keine pauschale Behandlungssumme nennen, da der in Rechnung gestellte Betrag immer eine Zusammensetzung aller Einzelleistungen bzw. einzelnen Behandlungsschritte ist. Die Positionen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gelistet. Zudem entscheiden die Tierärzte nach welchem GOT-Satz abgerechnet wird, dies hängt in erster Linie vom Zeitaufwand und der Komplexität der Behandlung ab.


Im Folgenden stellen wir Ihnen die drei am häufigsten benötigten Tierarzt-Leistungen nach dem einfachen-GOT-Satz vor. In allen Fällen ist mit einem Aufschlag (2- oder 3-fache GOT-Satzung) bei erheblichem und unerwartetem Zeitaufwand zu rechnen.


GRUNDLEISTUNGEN:

Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung: 6,29 €
Allgemeine Untersuchung und Beratung: 12,03 €
Stationäre Unterbringung ohne Behandlung und ohne Futter: 14,31 € pro Tag


IMPFUNGEN:

Schutzimpfungen: 4,03 € (alle Impfungen)

Bestandsgebühr: 14,31 € (Impfung vor Ort)


BESCHEINIGUNGEN UND GUTACHTEN:

Impfbescheinigung: 3,44 €

Sonstige Bescheinigung: 5,72 €

Einfache Gutachten: 22,90 €

Ausführliche Gutachten: 74,45 €*


*(Aufschlag bei erheblichem, unerwartetem Zeitaufwand möglich)