Hundehalter, die Ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommen, sollten mit Konsequenzen rechnen. Verursacht Ihr Hund einen Schaden oder verhält sich auffällig und dies wird durch Dritte an eine Behörde herangetragen, werden Sie als Hundehalter überprüft. Stellt sich heraus, dass trotz der Versicherungspflicht kein Schutz für den Vierbeiner vorliegt, kann dies ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro bedeuten.

 

Sollte die Hundehaftpflichtversicherung in Ihrem Bundesland keine Pflichtversicherung darstellen, ist der Schutz dennoch unumgänglich. Denn unabhängig davon, ob eine entsprechende Police vorhanden ist oder nicht, wird das Herrchen für Schäden des Hundes an Dritten zur Kasse gebeten:

“Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ – § 833 BGB

Ohne einen adäquaten Versicherungsschutz müssen Sie im Schadensfall für alle entstandenen Kosten aus eigener Tasche aufkommen. Der Schadensersatz kann von mehreren Hundert bis hin zu tausend Euro reichen, daher ist ein Abschluss absolut empfehlenswert.