SELBSTBEHALT:
Selbstbehalt ist der Anteil, der bei Vertragsabschluss vereinbart wird und im Versicherungsfall vom Policeninhaber getragen wird. Dieser kann bis zu 20 Prozent der erstattungsfähigen Summe betragen. In der Regel sind Tarife, die eine Selbstbeteiligung mit sich bringen in der Tarifprämie zwar günstiger, kommt es aber zum Schadensfall kann es schnell immens teuer werden und sich die ersparte Differenz nicht mehr rentieren. Aus diesem Grund raten wir von Produkten mit Selbstbehalt ab.
ALTERSGRENZE:
Altersgrenzen geben an bis zu welchem Alter Ihr Tier bei dem jeweiligen Versicherer versichert werden kann bzw. bis zu welchem Alter der Schutz gültig ist. Die Versicherungsunternehmen, die wir in unserem Portfolio haben, unterscheiden sich deutlich in den mit dem Alter zusammenhängenden Abschlussmöglichkeiten.
Je nach Versicherer kann die Tarifprämie höher ausfallen oder es kann bei der gleichen Prämie bleiben aber es kommt ein Selbstbehalt hinzu. Es kann auch eine Kombination der beiden Tarifanpassungen sein.
WARTEZEIT:
Als Wartezeit wird der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn genannt. Bei Tier-OP- und Tier-Krankenversicherungen muss immer eine bestimmte Zeit abgewartet werden, bis man den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann, außer es kommt zu einem Unfall. In diesem Fall hebt der Versicherer Agila die Wartezeit von drei Monaten auf und Ihr Vierbeiner wird sofort behandelt. Bei Uelzener dagegen dauert die Wartezeit nur einen Monat, muss aber auch bei Unfall eingehalten werden. Allerdings gewährt Uelzener in diesem Fall eine sofortige Kündigung des Versicherungsschutzes.