Wie bei den meisten Policen beginnt auch die Pferdehaftpflichtversicherung zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch am Folgetag des Vertragsabschlusses. Dieser wird auch im Versicherungsschein abgebildet.


Eine sogenannte vorläufige Deckung erteilen die Versicherer bei einem kurzfristigen Abschluss. Der eigentliche Versicherungsbeginn startet hier erst einige Tage nach Abschluss der Police.

Wichtig: Damit der Versicherungsschutz nicht erlischt, muss der erste Beitrag fristgerecht und zum vereinbarten Termin bezahlt werden. Daher wird hier häufig ein sogenannter Einzugsauftrag in Erwägung gezogen.