Wenn durch ihr Pferd bei Schadensfällen beispielsweise eine dritte Person verletzt oder getötet wird, leistet die Pferdehaftpflichtversicherung. Zudem werden Sachschäden übernommen, welche, durch ein typisches Verhalten eines Pferdes im Schadensfall, ermöglicht werden.
Auch Vermögensschäden, wenn weder Personen- noch Sachschäden vorliegen, werden abgedeckt. Ein Beispiel hierfür ist das Ausreißen ihres Pferdes, mit anschließender Überquerung der Bahnstrecke. Sollte dabei der Zugverkehr liegen bleiben, haftet die Pferdehaftpflichtversicherung für die aufkommenden Kosten.