Der Haftpflichtversicherungsschutz für Pferde funktioniert wie die normale private Haftpflichtversicherung und versichert ausschließlich Schäden an Dritten. Das bedeutet, dass Schäden, die das Pferd seinem Halter bzw. Besitzer oder seinem Eigentum zufügt, nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.


Pferdefutter – wer haftet, wenn mein Pferd etwas Falsches frisst?

Des Weiteren sind auch Schäden, die der Halter/Besitzer dem Pferd zufügt ausgeschlossen. Bekommt das Tier also etwas Falsches oder Verdorbenes zu fressen und es kommt dadurch zu einem Schadensfall, haftet der Pferdehalter und nicht die Versicherung