Die Pferdehaftpflicht-Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Pferdehalter, da dieser im Falle einer Beschädigung Dritter oder von Gegenständen mit dem gesamten Vermögen dafür haftet. Dies ist im BGB § 833 – Haftung des Tierhalters festgelegt.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. BGB §833
Zwar handelt es sich hierbei trotz der Gesetzeslage um eine freiwillige Absicherung, aufgrund der enorm hohen Schadenssumme, die durch ein Pferd entstehen kann, kann man sie aber schon fast als Pflichtversicherung ansehen.
Da die Schadens- und Folgekosten so hoch sein können, dass Sie dabei in einen finanziellen Engpass geraten können, der existenzbedrohlich werden kann, sind Sie mit einer adäquaten Pferdeversicherung eindeutig auf der sicheren Seite.