• Das Pferd bricht aus und verursacht Schäden in fremden Gärten, auf Feldern (Flurschäden) oder einen Verkehrsunfall. Auch parkende Autos könnten beschädigt werden.
  • Das Pferd wirft den Reiter ab und dieser verletzt sich. Für die umgehende Behandlung sowie Folgeschäden (Invalidität), und auch dem Todesfall, haftet der Besitzer.
  • Das Pferd ist als Zugtier eingesetzt und verursacht einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden (Beschädigung des Zugfahrzeuges).
  • Das Pferd wird einem Dritten zum Reiten oder Hüten überlassen, dabei kommt es zum Schadensfall – der Halter haftet.