- Das Pferd bricht aus und verursacht Schäden in fremden Gärten, auf Feldern (Flurschäden) oder einen Verkehrsunfall. Auch parkende Autos könnten beschädigt werden.
- Das Pferd wirft den Reiter ab und dieser verletzt sich. Für die umgehende Behandlung sowie Folgeschäden (Invalidität), und auch dem Todesfall, haftet der Besitzer.
- Das Pferd ist als Zugtier eingesetzt und verursacht einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden (Beschädigung des Zugfahrzeuges).
- Das Pferd wird einem Dritten zum Reiten oder Hüten überlassen, dabei kommt es zum Schadensfall – der Halter haftet.
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