Als Pferdehalter hat man beim Krankenschutz für Pferde die Wahl zwischen einer Pferde-Kranken- und einer Pferde-OP-Versicherung. Der Unterschied liegt dabei im Umfang der versicherten Leistungen. Während die Pferde-OP-Versicherung – wie der Name schon sagt – nur Kosten, die aus Operationen entstehen übernimmt, deckt die Pferde-Krankenversicherung ein größeres Spektrum ab. Dazu gehören auch ambulante Heilbehandlungen und alternative Heilmethoden sowie Medikamente.


Außerdem auch nicht unwichtig ist die Pferdehaftpflichtversicherung. Denn wenn ein Pferd etwas anrichtet, haftet nach BGB § 833 „Haftung des Tierhalters“, wie der Titel schon sagt, eben der Tierhalter. Das kann je nach Sachverhalt ziemlich teuer werden. Daher empfiehlt sich neben dem Pferde-Kranken- oder OP-Schutz auch der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung.