Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise einen Fehler bei der Eingabe seiner persönlichen Daten während des Versicherungsabschlusses macht. Ein Beispiel hierfür ist der Wert eines Rads von 3000 €, der Versicherungsnehmer hat jedoch beim Versicherungsabschluss einen Preis von 2000 € angegeben. Somit kommt der Versicherungsschutz nicht zustande.
Zudem sind Versicherungsfälle, bei denen beispielsweise der Versicherungsnehmer sein Rad selbstständig und mutwillig zerstört, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Versicherungsbetrug, welcher in Deutschland gemäß § 263 StGB eine Straftat darstellt.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass die abzuschließende Versicherung auch zu Ihrem Rad passt. Eine Fahrradversicherung kommt zum Beispiel nicht für Schäden an Ihrem E-Bike auf.
Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass der zu beanstandende Schaden auch von Ihrer Versicherung abgedeckt wird.