E-Scooter und E-Roller sind beide elektrisch betriebene Fahrzeuge, unterscheiden sich jedoch in ihrer Bauweise, Geschwindigkeit, rechtlichen Einordnung und Versicherungspflicht.
E-Scooter
- Bauweise: Kleine, klappbare Tretroller mit Elektromotor, oft mit Lenkstange und kleinem Trittbrett.
- Geschwindigkeit: Maximal 20 km/h (laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV).
- Versicherungspflicht: Ja, eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, es besteht aber keine Helmpflicht.
- Führerschein: Nicht erforderlich, Mindestalter meist 14 Jahre.
- Zulassungspflicht: Nein, aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist notwendig.
- Einsatzbereich: Radwege (wenn vorhanden), sonst auf der Straße, aber nicht auf Gehwegen.
E-Roller (Elektrischer Motorroller)
- Bauweise: Ähnlich einem klassischen Motorroller, aber mit Elektromotor anstelle eines Verbrennungsmotors.
- Geschwindigkeit: Je nach Modell bis 45 km/h, in Ausnahmefällen bis zu 50 oder 60 km/h.
- Versicherungspflicht: Ja, es wird eine Mopedversicherung mit Versicherungskennzeichen benötigt.
- Führerschein: Mindestens Klasse AM (ab 15 oder 16 Jahren, je nach Bundesland).
- Zulassungspflicht: Nein, aber eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist erforderlich.
- Einsatzbereich: Straßenverkehr, nicht auf Radwegen oder Gehwegen erlaubt.
- Helmpflicht: Ja, das Tragen eines Motorrad- oder Rollerhelms ist vorgeschrieben.
Fazit
- E-Scooter sind leichtere, kompakte Fahrzeuge für den urbanen Bereich mit maximal 20 km/h, einfacher Handhabung und geringerem Regelungsaufwand.
- E-Roller sind leistungsstärkere Fahrzeuge mit höheren Geschwindigkeiten, Führerscheinpflicht und weiteren gesetzlichen Vorgaben, ähnlich einem Moped oder Roller.
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