Ein handelsüblicher E-Scooter fährt bis zu 20 km/h.


Obwohl das für den ein oder anderen als nicht besonders schnell erscheint, trat am 15. Juni 2019 die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ für alle Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb in Kraft. Zwar fällt damit die Führerschein- und Helmpflicht für E-Roller weg, eine Haftpflichtversicherung ist aber Pflicht!



Hinweis: Wir von Covomo empfehlen dennoch das Tragen eines Helmes, da Sie mit dem Fahren eines E-Scooters aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und dabei von allen Verkehrsteilnehmern am wenigsten geschützt sind.