Im Covomo-Versicherungsvergleich können versicherungspflichtige Roller mit einer Haftpflicht- und optional einer Teilkaskoversicherung abgesichert werden. Dabei handelt es sich um Kleinkrafträder, die je nach Bauart und Leistung in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden.
Versicherbare Rollerarten
Roller bis 45 km/h
- Zweirädrige Kleinkrafträder mit einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder einem Elektromotor bis 4 kW.
- Zulässig für Fahrer ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse AM oder B.
- Versicherungspflichtig mit Kennzeichen.
Roller bis 50 km/h
- Diese Roller dürfen nur versichert werden, wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals zugelassen wurden.
- Neue Modelle mit dieser Geschwindigkeit sind nicht zulassungsfähig.
Roller bis 60 km/h
- Nur versicherbar, wenn die Erstzulassung vor dem 29.02.1992 erfolgte.
- Seitdem gelten für Kleinkrafträder strengere gesetzliche Regelungen.
Welche Versicherungen sind erforderlich oder möglich?
Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung):
- Gesetzlich vorgeschrieben für alle versicherungspflichtigen Roller.
- Übernahme von Schäden, die an Dritten verursacht werden (z. B. Sach- oder Personenschäden).
Teilkaskoversicherung (optional):
- Schutz bei Diebstahl, Brand, Explosion oder Kurzschluss.
- Abdeckung von Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
- Glasbruch und Marderbiss je nach Tarif abgedeckt.
Was ist nicht versicherbar?
- Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h benötigen eine Zulassung und eine reguläre Kfz-Versicherung, die nicht über den Covomo-Vergleichsrechner abgeschlossen werden kann.
- Nicht straßenzugelassene Roller ohne Betriebserlaubnis.
Die Versicherung für Ihren Roller kann einfach über den Covomo-Vergleichsrechner abgeschlossen werden. Nach Vertragsabschluss wird das Versicherungskennzeichen per Post zugestellt und muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.