Ob das Instrument elektronisch oder klassisch (nicht-elektronisch) ist, ist für die Versicherung nicht ausschlaggebend. Alle Instrumentenarten sind versicherbar. Das Originalzubehör ist in der Regel ebenfalls im Versicherungsschutz umfasst.

  • Blasinstrumente
  • Schlaginstrumente
  • Streichinstrumente
  • Tasteninstrumente
  • Zupfinstrumente
  • Zubehör