Je nach Versicherer können auch Brautpaare, die bereits wissen, dass sie Nachwuchs erwarten ihre Hochzeit versichern. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Schwangerschaft unauffällig verläuft. Wird die Schwangerschaft vor dem Vertragsabschluss vom Arzt als eine Risikoschwangerschaft eingestuft, verfällt der Versicherungsschutz.