Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten wie jetzt beim Coronavirus ist ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis (sogenannte „höhere Gewalt“) – wie auch Erdbeben, Hurrikan oder Feuer. Ein solches Ereignis muss die Pauschalreise erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen, dann können Reisende kostenfrei zurücktreten. Entscheidend ist allerdings die Situation vor Ort. Auf eine subjektive Einschätzung kommt es dabei aber nicht an. Wer aus Angst zurücktritt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Reine Angst genügt nicht, um den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Entscheidend ist eine objektive Einschätzung der Lage vor Ort. Bei individuell zusammengestellten Reisebuchungen, zum Beispiel getrennte Buchung von Flug- und Hotelunterkunft, ist ein kostenloser Rücktritt nur aus Kulanz des Veranstalters möglich.


Stärkstes Indiz für höhere Gewalt, für das Vorliegen einer Gefährdung der Reisenden also, sind die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und daraus folgende Reisewarnungen, an denen sich regelmäßig die Gerichte orientieren.