Nein, dies ist nicht der Fall. Es gelten für jede Sportausrüstung andere Bedingungen. So gehören zum Beispiel zum Angeln oder Golfen für viele Menschen auch eine bestimmte Art von Kleidung zum Sport dazu. Diese wird jedoch von der Versicherung nicht als Teil der Ausrüstung betrachtet. Ähnliches gilt beispielsweise für den Räucherschrank, der von vielen Anglern benutzt wird. Bei der Taucherausrüstung gehört die Kleidung aber wiederum zum Versicherungsgegenstand.
Informieren Sie sich daher vorher welche Bestandteile Ihrer Ausrüstung mitversichert werden und welche nicht. Dies ist auch Tarif-abhängig.