Flugplanänderungen gehören nicht zum Versicherungsumfang einer Reiserücktrittversicherung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, so ist der Reiseveranstalter für eventuelle Erstattungen zuständig.
Covomo Kundenservice
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:34 VORMITTAGS
Flugplanänderungen gehören nicht zum Versicherungsumfang einer Reiserücktrittversicherung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, so ist der Reiseveranstalter für eventuelle Erstattungen zuständig.
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback senden