Leider gibt es bei bestehenden Vorerkrankungen kaum eine Chance einen passenden Versicherungsschutz für den Reiserücktritts und/oder Reiseabbruch zu finden. Dies ist grundsätzlich darauf zurückzuführen, dass die meisten Versicherer Vorerkrankungen und damit die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Risiken, in der Regel immer ausschließen, um möglichen Missbrauchsfällen vorzubeugen.


Einige wenige Versicherer wie z. B. die Europäische Reiseversicherung (ERV) ermöglichen allerdings dennoch einen Abschluss unter der Bedingung, dass es sich um eine unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung handelt, bei der allerdings in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt keine Behandlung erfolgte – nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.


Generell gilt: Es ist immer hilfreich, sich vor Reiseantritt vom behandelnden Haus- oder Facharzt eine Reiseunbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Denn wenn im Schadensfall ein Verdacht aufkommt, dass der Schaden in Verbindung mit einer Vorerkrankung steht, wird die Versicherung eine Einzelfallprüfung vornehmen.