Ein zur Reise angemeldeter und mitreisender Hund ist bei einigen Versicherern im Falle einer unerwartet schweren Erkrankung, schwerem Unfall oder Impfunverträglichkeit mitversichert.

Ausnahme: Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes.