Bitte beachten Sie, dass die Versicherer Ihre Konditionen immer wieder anpassen und die unten genannte Aufzählung nicht abschließend ist.
Als Daumenregel kann man aber sagen:
Reiserücktritt:
- Ja, wenn Schwangerschaft zum Buchungszeitpunkt nicht bekannt war und der Geburtstermin während der Reise liegt
- Ja, wenn vor Reisebeginn unvorhersehbare Komplikationen bei der Schwangerschaft auftreten, die bei Reisebuchung nicht bekannt waren
Reiseabbruch:
- Ja, wenn während der Reise unerwartete Beschwerden im Zusammenhang mit der Schwangerschaft auftreten und die Fortsetzung der Reise infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist
Letzteres trifft zu für: TravelSecure, TravelProtect, Europ Assistance, Allianz Global Assistance (Stand: März 2015)