Auch ein Bruch von Prothesen gilt ebenso wie eine unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken als versichertes Ereignis, welches die Versicherer im Regelfall anerkennen.
Covomo Kundenservice
Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:08 VORMITTAGS
Auch ein Bruch von Prothesen gilt ebenso wie eine unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken als versichertes Ereignis, welches die Versicherer im Regelfall anerkennen.
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