Ein Arbeitsplatzwechsel ist oft mitversichert – vorausgesetzt die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, in der Regel jedoch maximal in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit.