Sofern das zuständige Gericht einer Verschiebung des Termines einer unerwarteten gerichtlichen Ladung, aufgrund der gebuchten Reise nicht zustimmt, gilt auch dieses Ereignis in der Regel als mitversichert.
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Geändert am: Di, 26 Mai, 2020 um 10:12 VORMITTAGS
Sofern das zuständige Gericht einer Verschiebung des Termines einer unerwarteten gerichtlichen Ladung, aufgrund der gebuchten Reise nicht zustimmt, gilt auch dieses Ereignis in der Regel als mitversichert.
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