Bei der europäischen Krankenversicherungskarte handelt es sich um eine kostenlose Karte, mit welcher Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Ausgestellt wird die europäische Krankenversicherungskarte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.