Reiserücktrittsversicherungen:
- Flug: Check-in am Flughafenschalter oder -automaten.
- Flug mit Vorabend-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
- Flug mit Online-Check-in: Passieren der Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag.
- Flug mit Rail & Fly: Einsteigen in den Zug
- Flug mit separat gebuchtem Bahn- oder ÖPNV-Zubringer: Abhängig davon, ob der Zubringer im Gesamtreisepreis versichert ist.
- Autoreise: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils.
- Eigenanreise: Schlüsselübergabe im Hotel oder für die Ferienwohnung.
- Kreuzfahrt: Ist die Anreise im versicherten Reisepreis inkludiert, mit Betreten des Zubringers (zum Beispiel Bahn oder Bus). Bei Eigenanreise mit dem Gang an Bord.
Reisegepäck– und Reiseunfallversicherung:
Werden mit dem Verlassen der Wohnung wirksam.
Auslandsreisekrankenversicherung:
Tritt beim Verlassen des deutschen Staatsgebietes in Kraft bzw. dem Staatsgebiet, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat.
Notfallversicherung:
Tritt mit Reiseantritt oder Eintreffen im Ausland in Kraft.