Jede Änderung sollte schriftlich, per Fax oder E-Mail angezeigt werden. Das gilt auch für einen Wechsel der Staatsangehörigkeit oder Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Sie erreichen uns Mo-Fr 9-17 Uhr
kundenservice@covomo.de
Geändert am: Mo, 25 Mai, 2020 um 3:53 NACHMITTAGS
Jede Änderung sollte schriftlich, per Fax oder E-Mail angezeigt werden. Das gilt auch für einen Wechsel der Staatsangehörigkeit oder Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback senden