Wenn Sie der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung beitreten, ist eine Kündigung grundsätzlich fast immer möglich. Auch bei einer Rückkehr aus dem Ausland und eine Beendigung des Auslandseinsatzes sind Kündigungen möglich. In diesen Fällen senden Sie bitte die Kündigung per E-Mail, Fax oder Post gemeinsam mit den Belegdokumenten (z.B. Kopie der Flugtickets, Schreiben der gesetzlichen Krankenkasse) direkt an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
Ansonsten gilt: Je nach Tarif und Gesellschaft kann der Versicherungsvertrag zwischen vier Wochen und drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bestimmte einheitliche Fristen gibt es nicht.