• Informieren Sie den Versicherer
  • Sie gelten im Ausland als Privatpatient. Damit zahlen Sie immer die Behandlungskosten vor Ort selber und reichen dann die Rechnungen in Deutschland ein.
  • Sonderfall Krankenhausbehandlung: Bitte lassen Sie sich von Ihrer Versicherung die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Oftmals ist dies Bedingung für die Krankenhäuser und diese Höchstgrenzen sind separat geregelt.


Alle notwendigen Versichereradressen und Kontaktdaten finden Sie hier: Schadensmeldung