Nein. Die enthaltene Reiserücktrittsversicherung in Kreditkarten ist in einer Vielzahl der Fälle an die Nutzung der Kreditkarte gekoppelt. Dabei wird gefordert, dass ein bestimmter Teil der Reisekosten (50 bis 100 Prozent) mit der Plastikkarte beglichen wird, damit der Versicherungsschutz gilt.


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