Im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reisebeginn unerwartet schwer erkranken und die Reise deshalb nicht durchführen können. Eine Corona-Infizierung wird diese Voraussetzungen in der Regel erfüllen.
Grundsätzlich stellt eine nachgewiesene, positive Corona-Infektion einen versicherten Rücktrittsgrund dar. Dies gilt auch bei einer nachgewiesenen akuten Infektion bei gleichzeitiger Beschwerdefreiheit.
Aber Achtung: Ihre Erkrankung muss immer von einem Arzt diagnostiziert werden (z. B. durch einen ausgewerteten PCR-Test). Liegt Ihnen ausschließlich ein positiver Corona-Test vor, ist dies leider noch nicht ausreichend.
Die Versicherer bieten die Möglichkeit die persönliche Quarantäne abzusichern. Dies können Sie unserem Vergleichsrechner entnehmen.